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Gesetzliche Grundlagen für den Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer

Je nach Höhe der Alkoholisierung im Straßenverkehr wird von der Behörde eine Strafe, eventuell begleitet durch einen Führerscheinentzug und eine Maßnahme (Verkehrscoaching, Nachschulung, Verkehrspsychologische Untersuchung) ausgesprochen. Eine kurze Zusammenfassung über die Auswirkung der Promillehöhe auf den Strafrahmen gibt folgende Grafik:

Führerscheindelikte im Zusammenhang mit Alkohol

Die Promillegrenzen und ihre Bedeutung

Je nach Höhe der Alkoholisierung hat der Gesetzgeber das Ausmaß der Sanktionen geregelt.

0,1 Promille

Die Grenze von 0,1 Promille im Straßenverkehr gilt für

  • Probeführerscheinbesitzer
  • Mopedlenker bis zum 20. Lebensjahr
  • Fahrschüler bzw. Fahrlehrer
  • Berufskraftfahrer (z.B. LKW, Sattelkraftfahrzeuge, Taxifahrer)
  • Busfahrer bzw. Schulbuslenker
  • Traktorfahrer bis zum 20. Lebensjahr

Eine Geldstrafe kann bis max. EUR 2.180,- verhängt werden. Probeführerscheinbesitzer haben darüber hinaus eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Besuchs eines Nachschulungskurses zu erwarten.

0,5 Promille

Die Grenze von 0,5 Promille im Straßenverkehr gilt für alle Kraftfahrer, sofern sie nicht strengeren Richtlinien unterliegen. 0,5 Promille gilt demnach auch für

  • Mopedfahrer
  • Lenker von Leichtkraftfahrzeugen (Mopedautos)

Eine Übertretung resultiert in einer Geldstrafe von ca. EUR 300,- bis EUR 3.700,-. Weiters wird eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen. Im wiederholten Fall kann eine Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems angeordnet werden.

0,8 Promille

Ab 0,8 Promille ist mit einem Führerscheinentzug von zumindest einem Monat und einer Geldstrafe (ca. EUR 800,- bis max. EUR 3.700,-) zu rechnen. Weiters ist der Besuch eines Verkehrscoachings erforderlich. Bei wiederholtem Verstoß ist anstatt des Verkehrscoachings eine Nachschulung zu absolvieren. Diese Promillegrenze gilt auch z.B. für Radfahrer.

1,2 Promille

Ab 1,2 Promille ist mit einem Führerscheinentzug von zumindest 4 Monaten und einer Geldstrafe (EUR 1,200,- bis EUR 4.400,-) zu rechnen. Weiters wird der Besuch einer Nachschulung angeordnet.

1,6 Promille

Ab 0,8 Promille ist mit einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und einer Geldstrafe (EUR 1.600,- bis EUR 5.900,-) zu rechnen. Weiters wird eine amtsärztliche Untersuchung, eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.

Verweigerung der Atemalkoholmessung

Die Verweigerung der Messung des Atemalkoholgehalts im Rahmen einer polizeilichen Anhaltung wird mit dem maximalen Promillewert (1,6 Promille) gleichgesetzt und auch entsprechend bestraft.

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