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Wir sind für Sie da...

Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Nachschulung für verkehrsauffällige Kraftfahrer

Eine Nachschulung kann aufgrund zahlreicher Verkehrsdelikte - häufig für Probeführerscheinbesitzer - angeordnet werden.  Die Gründe können bei Probeführerscheinbesitzern sein:

  • Alkoholisierung von mehr als 0,1 Promille (siehe Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer)
  • Unfall mit einhergehender Pflichtverletzung (z.B. Erste-Hilfe Leistung)
  • Gefährliche Überholmanöver, z.B. bei Überholverbot
  • Fahren gegen die Einbahn
  • Vorrangsverletzungen: Nichteinhaltung der Wartepflicht gegenüber anderen Fahrzeugen mit Vorrang
  • Nichtbeachtung des Signals "Halt" eines Verkehrspostens
  • Zu rasches Wegfahren bei einer rot/gelb leuchtenden Ampel
  • Nicht Anhalten bei einer roten Ampel
  • Verstoß gegen Autobahnverbote: Fahren gegen die Richtungsfahrbahn, Umkehren, Befahren von Betriebsumkehren, Befahren des Pannenstreifens, Halten, Parken, Rückwärtsfahren
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: im Ortsgebiet mehr als 20 km/h, außerorts mehr als 40 km/h
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

Außerhalb der Probezeit folgt bei folgenden Übertretungen eine Anordnung der Nachschulung:

  • Alkoholisierung von 1,2 Promille oder mehr (siehe Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer)
  • Die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (Verkehrszuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, fachliche Eignung) sind nicht mehr gegeben

Das Ziel der Nachschulung

Im Trainingsprogramm des Nachschulungskurses ist ein wichtiges Thema der sicherheitsbewußte und rücksichtsvolle Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern. Sie lernen, Gefahren richtig zu erkennen und darauf gut zu reagieren. Es wird eine Fahrprobe durchgeführt, diese ist bereits in den Kosten inkludiert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nachschulung ist gesetzlich in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich nachlesen.

Kursdauer und Durchführung

Die Nachschulung dauert im Regelfall 15 Einheiten und wird in 4 Sitzungen zu je 3¼ Stunden abgehalten (inklusive Fahrprobe). Üblicherweise findet der Nachschulungskurs in Gruppensitzungen statt - in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich.

Es gibt keine Prüfung! Wichtig ist, zu allen Kursterminen anwesend zu sein, aktiv mitzuarbeiten und immer in nicht alkoholisiertem Zustand zu erscheinen.

Die Teilnahmebestätigung wird von uns an die zuständige Behörde nach positivem Kursabschluß versandt - gerne können Sie eine Kopie der Teilnahmebestätigung von uns erhalten.

Bei erneuter Anordnung einer Nachschulung innerhalb von fünf Jahren ist eine zusätzliche Kurssitzung zu absolvieren.

Kostenlose Erstberatung, Kursablauf und Kursgebühr

Die Erstberatung (telefonisch oder persönlich) ist bei uns immer kostenfrei. Wir informieren Sie, welche Schritte für Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins notwendig sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den Formalitäten, die für die Behörden nötig sind.

Die Dauer der Nachschulung beträgt 4x 3¼Stunden. Die Kosten betragen i.d.R. EUR 495,- (gesetzlich fixierter Mindestpreis).

Verkehrspsychologische Untersuchung

Benötigen Sie zusätzlich zur Nachschulung auch eine Verkehrspsychologische Untersuchung? Gerne können Sie diese ebenfalls bei uns absolvieren. 

Kostenfreies Erstgespräch und Anmeldung

Nutzen Sie unser Kontaktformular für einen kostenfreien Rückruf oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesstelle. Wir finden sicher die für Sie optimale Lösung.